Einsatzbericht vom 11.01.2025

Einsatzbeginn: 16:16
Einsatzende: 17:00
Einsatzstichwort: Schornsteinbrand / Reetdachhaus

Alarmiert wurde die Feuerwehr auf Grund von Flammenschein aus einem Schornstein eines Reetdachhauses. Vor Ort wurde eine Wasserversorgung aufgebaut und sich mit Atemschutzgeräten ausgerüstet. Der Schornstein wurde vom Dach und im Haus durch Revisionsöffnungen augenscheinlich und mit der Wärmebildkamera kontrolliert, zusätzlich wurde der verantwortliche Schornsteinfeger zur Einsatzstelle bestellt. Es konnte nichts festgestellt werden, daher wurde alles zurückgebaut, das Gebäude an den Eigentümer übergeben und gegen 17:00 wieder eingerückt. Insgesamt waren 55 Feuerwehreinsatzkräfte vor Ort.

Mitalarmierte Kräfte: FF Klappholz, FF Böklund, Rettungsdienst, Polizei

Einsatzbericht vom 09.01.2025

Einsatzbeginn: 07:55
Einsatzende: 08:15
Einsatzstichwort: Verkehrsunfall / 2 beteiligte Fahrzeuge

Alarmierungsgrund war ein Verkehrsunfall mit 2 beteiligten PKW, die im Graben liegen sollten. Dies bestätigte sich vor Ort. Die beteiligten PKW waren vermutlich auf Grund von Glätte im Kurvenbereich kollidiert und ins Schleudern geraten. Die PKW’s kamen im Graben, bzw. auf dem Bürgersteig zum halten und die Fahrer/innen konnten ihre Fahrzeuge selbstständig verlassen. Verletzt wurde zum Glück niemand und es blieb bei Blechschäden. Die Betroffenen wurden bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut, die Einsatzstelle/Straße gereinigt und an die Polizei übergeben.

Eingesetzte Feuerwehrkräfte: 18
Mitalarmierte Kräfte: Rettungsdienst, Polizei, Abschleppunternehmen

Regelungen zum Dienstbetrieb unter Corona Bedingungen

Das Innenministerium hat am 11.03.2021 folgende, hier kurz zusammengefasste Regelungen zum Dienstbetrieb getroffen, die eit dem 15.03.2021 gelten.

Die Durchführung des Dienstbetriebes wird in Abhängigkeit zur Entwicklung der Infektionszahlen gesetzt. Dazu werden folgende drei Stufen festgelegt:

  • Stufe 1
    Inzidenz zwischen 50 und 100
  • Stufe 2
    Inzidenz zwischen 35 und 50
  • Stufe 3
    Inzidenz kleiner 35

Für alle Stufen gelten die folgenden Regelungen:

  • Die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben sind zu beachten!
  • Bei allen Ausbildungsdiensten ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
  • Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen nehmen weder am Übungs-und Ausbildungsdienst noch am Einsatzdienst teil.

Es ist zu beachten, dass bereits geimpfte Einsatzkräfte trotz der erfolgten Impfung weiter-
hin Virenträger und somit auch Virenüberträger sein können, daher kann auf die Einhal-
tung der allgemeinen Schutzmaßnahmen nicht verzichtet werden.

Für die einzelnen Stufen gelten:

Stufe 1

  • Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal in Gruppenstärke.
  • Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
  • Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 2

  • Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal mit 2 Gruppen
  • Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 3

  • Dienste mit maximal 40 Teilnehmern
  • Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Regelungen für den Einsatz von Atemschutzgeräteträgern

Die in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) beschriebenen Anforderungen an Atem-
schutzgeräteträger werden hinsichtlich der geforderten jährlich abzuleistenden Aus- und
Fortbildung außer Kraft gesetzt.

Das heißt, Atemschutzgeräteträger können auch dann eingesetzt werden, wenn sie die
jährlich abzuleistenden Fortbildungen (1.Theoretischen Unterweisung, 2. Belastungsübung
in einer Atemschutzübungsanlage 3. Einsatzübung) für das Jahr 2020 / 2021 bisher noch
nicht absolviert haben.

Die Hanseatische-Feuerwehrunfallkasse Nord (HFUK Nord) gewährleistet in einem even-
tuellen Schadensfall den voll umfänglichen Versicherungsschutz.

Veranstaltungen im Februar abgesagt

Corona bedingt sind alle Übungsabende für den Monat Februar abgesagt.

Für die Einsätze gilt folgende Regelung:

  • In den Einsatzfahrzeugen nehmen maximal 4, bzw. 2 Leute Platz und an der Einsatzstelle wird am eigenen Fahrzeug gewartet, bis der Einsatzleiter erkundet hat und den Personalbedarf ermittelt hat.
  • Ab sofort werden bei allen Einsätzen von Feuerwehrangehörigen FFP2 Masken getragen. Verletzten oder zu betreuenden Personen sind OP-Masken anzubieten/aufzusetzen.

Einsatzbericht vom 03.12.2020

Einsatzbeginn: 13:30 Uhr

Einsatzstichwort: Feuer Klein

Die Leitstelle Nord wurde über eine Rauchentwicklung auf einem Feld an der Holmingfelder Straße informiert und alarmierte daraufhin die Feuerwehr Havetoft-Hostrup. Zum Einsatz rückte das Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12, Funkrufname Florian Havetoft-Hostrup 14-46-06) mit sieben Mann Besatzung aus.

Die Anfahrt gestaltete sich schwierig, da weder die Leitstelle noch die mitalarmierte Polizei den genauen Standort kannten. So wurde das Waldgelände nahe der Holmingfelder Straße abgefahren, bis in einem Feldweg drei Personen gesichtet wurden. Sie hatten die Leitstelle angerufen und wiesen nun der Löschfahrzeugbesatzung den Weg zum Einsatzort.

Am Einsatzort fand sich ein kleiner Müllhaufen, der bereits niedergebrannt war und noch qualmte. Die Atemschutzgeräteträger, die sich bereits auf der Anfahrt ausgerüstet hatten, konnten die Atemschutzgeräte ablegen. Währenddessen wurde die Brandstelle mit Dunghaken auseinander gezogen und mit dem Schnellangriff vollends abgelöscht.

Atemschutz Übungsabend vom 26.10.

Am Übungsabend für die Atemschutzgerätegträger vom 26.10.2020 wurde an drei Stationen geübt.

Die erste Station wiederholte die Handhabung der Funkgeräte. An der zweiten Station wurden die Prüfung der Atemschutzausrüstung, das korrekte Anlegen und die Einsatzgrundätze theoretisch wiederholt. In der dritten Station wurde dann das Suchen einer vermissten Person unter Atemschutz ohne Sicht praktisch geübt.

In der Nachbereitung gab es dann einen Bericht des Sicherheitsbeauftragen zum jüngesten Vorfall des Ablösens eines Atemanschlusses im Brandcontainer. Die Quintessenz des Vortrages war, das dies schono häufiger vorgekommen ist und die Ursache wohl im „Losdrehen“ des Anschlusses bei wiederkehrenden Bewegungen, ggf. Begünstigt durch nicht hinreichend freien Raum des Schlauches (verklemmt) liegt. Abhilfe kann regelmässiges „Nachdrehen“ des Anschlusses bei jeder sich bietenden Gelegenheit schaffen; beispielsweise beim Ablesen des Restdrucks auf der Flasche.

Übungsabend vom 19.10.

Im Focus des Übungsabends vom 19.10.2020 stand das Vorgehen nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 3.

Es wurden im Rahmen einer simulierten Wasserentnahme aus einem offen Gewässer die Aufgaben der Trupps, des Maschinisten und des Melders vertieft und die Kenntnisse der Material Verlastung auf dem Fahrzeug und die Bedienung der Pumpe am Fahrzeug im Zusammenspiel mit einer TS aufgefrischt.

Ebenso wurden, anhand zahlreicher Beispiele, allgemeine Verhaltensgrundsätze wiederholt und nicht zu letzt die korrekte Montage der Saugschläuche geübt.

Neues Wehrgebäude offiziell eingeweiht

Am 26.09. wurde das neue Wehrgebäude im Rahmen eines Gottesdienstes mit musikalischer Begleitung durch die Gemeinde an die Feuerwehr offiziell übergeben.

Bürgermeister Peter-Hermann Petersen übergibt symbolisch den Schlüssel an den Wehrführer Peter Most

An 16 Terminen seit Mitte Mai haben die Kameraden der Feuerwehr in Eigenleistung die ca. 2.600 qm in etwa 1.500 geleisteten Arbeitsstunden gepflastert.

Das Wehrgebäude von oben mit der gepflasterten Fläche, Foto: Hendrik Harm

Übungsabende vom 14.09. und 21.09.

Bei den Übungsabenden der Gruppen A und B im September stand der Atemschutzeinsatz unter Vollvernebelung im Vordergrund.

Bei der Gruppe A wurde die Bergung eines Verunfallten Atemschutzgeräteträgers durch den Sicherungstrupp geübt, während bei Gruppe B die Suche einer vermissten Person im Vordergrund stand.

Die nächsten Termine für den regulären Übungsabend sind der 12.10 für die Gruppe A und der 19.10. für die Gruppe B.